Das ehemals geltende Drei-Stufen-Prinzip (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) wird abgelöst durch die neue Fünf-Stufen-Abfallhierarchie. Danach steht an der Spitze – und damit möglichst als erste Wahl – weiterhin die Vermeidung, nun gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, sonstiger, zum Beispiel energetischer Verwertung und wie bisher der Beseitigung.
Abfall sollte in erster Linie vermieden werden. Zum Beispiel, indem man nur Lebensmittel kauft, die gegessen werden, oder Mehrweg- statt Einwegflaschen nutzt.
Lässt sich Abfall nicht vermeiden, sollte er wiederverwendet werden. Zum Beispiel, indem defekte Geräte, die im Wertstoffhandel abgegeben wurden, repariert und dann wiederverwendet werden.
Lässt sich Abfall weder vermeiden noch wiederverwenden, muss er verwertet werden. Taschentücher oder Druckerpapier aus Alt-Papier, Glasbehälter aus Alt-Glas und neue Kunststoff-Mehrwegflaschen aus nicht mehr nutzbaren Kunststoff-Mehrwegflaschen sind hierfür Beispiele.
Wichtig ist es, Abfälle in die richtige Tonne zu werfen. Nur so kann das Recycling gut gelingen.
Lassen sich Abfälle nicht vermeiden, wiederverwenden oder recyceln, kann es sinnvoll sein, sie zu verbrennen, um die dabei freigesetzte Wärmeenergie zum Beispiel zur Produktion von Fernwärme zu nutzen (energetische Verwertung). Eine andere Form ist die stoffliche Verwertung.
Nur wenn Abfall sich nicht vermeiden, nicht wiederverwenden und auch nicht verwerten lässt, darf er beseitigt werden – zum Beispiel durch Lagern auf einer Mülldeponie. Das ist dann der sogenannte Restmüll.