Das Ministerium untergliedert sich in insgesamt acht Abteilungen, die unterschiedliche Umweltthemen betreuen. Jede Abteilung besteht wiederum aus zwei bis drei Unterabteilungen.
Sie besteht aus drei Unterabteilungen, Z I, Z II und Z III. Die Abteilungen Z I und Z II kümmern sich um die Verwaltung des Ministeriums, dazu gehören beispielsweise Personal- und Geldangelegenheiten. Die Abteilung Z III lenkt die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen und befasst sich unter anderem mit Forschungsvorhaben und Umweltprojekten.
Die Abteilung P besteht aus zwei Unterabteilungen P I und P II. P I plant die politische Arbeit des Bundesumweltministeriums. P II kümmert sich um Kommunikation und informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Journalistinnen und Journalisten über das, was das Bundesumweltministeriums täglich umsetzt.
Ihre Unterabteilung G I beschäftigt sich mit grundsätzlichen und wirtschaftlichen Fragen der Umweltpolitik oder auch allgemeinen Fragen des Umweltrechts. Die G II kümmert sich unter anderem um das Thema soziale Gerechtigkeit in der Umweltpolitik und um den Verbraucherschutz.
Die Abteilung IK III ist zuständig für die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz und die nationale Klimaschutzinitiative. Das ist ein Programm, das jede und jeden im Land dabei unterstützen will, Ideen zum Schutz des Klimas zu entwickeln und zu verwirklichen. IK I und IK II kümmern sich um grundsätzliche Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit und sind für die Kooperation mit den anderen europäischen Staaten und zahlreichen weiteren Ländern der Welt zuständig.
S steht für nukleare Sicherheit und für Strahlenschutz. Die Abteilung besteht aus drei Unterabteilungen. S I kümmert sich um die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, insbesondere der Atomkraftwerke. S II sorgt für Strahlenschutz. S III beschäftigt sich vor allem mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie mit dem Stilllegen von Atomkraftwerken.
Die Abkürzung WR bedeutet Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz. WR I arbeitet speziell für den Schutz der Gewässer und der Meeresumwelt sowie den Bodenschutz. WR II befasst sich vor allem mit den Themen Vermeiden, Verwerten und Entsorgen von Abfällen sowie der ökologischen Ressourceneffizienz, also dem sparsamen und intelligenten Umgang mit Energie und Rohstoffen.
Die Abteilung IG gliedert sich in zwei Unterabteilungen. IG I kümmert sich um den Schutz vor Luftbelastungen und Lärm, ist aber auch für das Thema Umwelt und Verkehr zuständig, bei dem es unter anderem um Elektrofahrzeuge geht. IG II sorgt für die Sicherheit von Chemikalien und beschäftigt sich mit Fragen zu Umwelt und Gesundheit.
Die Unterabteilung N I kümmert sich um den Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume. In der Unterabteilung N II ist das zentrale Thema die nachhaltige Nutzung der Natur – beispielsweise in der Landwirtschaft. Aber auch Konflikte, wie sie beim Bau von Windrädern in der Natur vorkommen können, sind hier ein Thema.
Jede der acht Unterabteilungen gliedert sich nochmals in mehrere Arbeitseinheiten - die Referate. Sie befassen sich mit einem sehr klar umrissenen Gebiet und werden durch eine Zahl (1,2,3...) näher bezeichnet.
Damit nicht der Durchblick verloren geht vor lauter Buchstaben und Zahlen -
die Abkürzung N I 5 steht also für:
Das Referat N I 5 kümmert sich übrigens um den Meeresnaturschutz.
Mehr Informationen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium erfahrt ihr auf der Internetseite des BMU.