Weißt Du, wer was in der Umweltpolitik macht?
Umweltpolitik geschieht vor allem durch Umweltgesetze. Die meisten davon nehmen ihren Anfang in Brüssel. Dort erarbeitet die Europäische Kommission zunächst den Vorschlag für ein Gesetz. Der geht dann an das Europäische Parlament und den Rat. Der Rat besteht aus den Fachministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – also bei Umweltgesetzen aus den Umweltministern. Wie es dann weitergeht, richtet sich danach, welches Verfahren zum Einsatz kommt. Meist ist es das sogenannte Mitentscheidungsverfahren. Das heißt so, weil das Europäische Parlament hier viel Einfluss hat. Daneben gibt es noch ein sogenanntes Anhörungsverfahren. Hier hat das Europäische Parlament nur wenig zu sagen. Es findet jedoch bei Umweltvorschlägen nur selten statt. Wann welches Verfahren zum Einsatz kommt, regelt der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – kurz EG-Vertrag.
Wie geht es von Brüssel nach Berlin?
Das Mitentscheidungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Das Europäische Parlament berät über den Gesetzentwurf. Anschließend übermittelt es dem Rat seine Stellungnahme. Stimmt dieser damit überein, kann das Gesetz wirksam werden. Meist ist jedoch der Rat nicht mit allem einverstanden. In diesem Fall legt er einen "Gemeinsamen Standpunkt" fest. Mit diesem geht dann das Gesetzgebungsverfahren weiter. Einigen sich Parlament und Rat, wird das Gesetz wirksam. Es kann sowohl eine Richtlinie als auch eine Verordnung sein. Der Unterschied? Verordnungen sind die schärfste Form des Europäischen Rechts. Entsprechend rar sind sie. Sie gelten direkt und überall gleich in der Europäischen Union. Dagegen muss eine Richtlinie erst noch per Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Zum Beispiel: in Deutschland durch ein deutsches Gesetz. Dabei hat der Gesetzgeber viele Spielräume. So kann er etwa selbst entscheiden, wie er die Ziele der Richtlinie erreichen will. Auch kann er beispielsweise noch strengere Ziele beschließen.
Wer macht in Deutschland Umweltpolitik?
Deutschland hat ein föderales System. Das bedeutet: Neben der Bundesregierung spielen die Bundesländer eine wichtige Rolle. Auf einigen Gebieten ist der Bund allein dafür zuständig, Gesetze zu erlassen. In anderen Bereichen kann er nur einen gesetzlichen Rahmen vorgeben. Über die Einzelheiten entscheidet dann jedes Bundesland selbst. Nehmen wir das oben genannte Beispiel einer Europäischen Umweltrichtlinie und schauen, wie es mir ihr in der Regel in Deutschland weitergeht: Zunächst erarbeitet das Bundesumweltministerium den Vorschlag für ein Gesetz. Das soll die Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Den Vorschlag stimmt es innerhalb der Bundesregierung ab. Ist diese damit einverstanden, geht er an den Bundesrat. Der erarbeitet eine Stellungnahme und schickt diese zurück. Die Bundesregierung kann dazu eine Gegenäußerung verfassen. Als nächstes geht der Entwurf in den Bundestag. Der berät darüber in drei Lesungen und stimmt schließlich ab. Dann leitet er das Gesetz an den Bundesrat. Dieser kann dagegen Einspruch einlegen. Den wiederum kann der Bundestag durch Mehrheitsbeschluss zurückweisen. Manche Gesetze brauchen jedoch die Zustimmung des Bundesrats. Will er diese nicht geben, folgt ein Vermittlungsverfahren. Nur wenn es erfolgreich endet, kann das Gesetz wirksam werden. Gibt es allerdings nur den Rahmen vor, müssen jetzt noch alle Bundesländer selbst aktiv werden: Sie müssen per Gesetz die Einzelheiten festlegen.
Wie können Bürger das Ganze beeinflussen?
Bevor die Europäische Kommission ein Gesetz vorschlägt, veröffentlicht sie Strategiepapiere sowie sogenannte Grün- und Weißbücher. Diese dienen dazu, möglichst früh die Öffentlichkeit in die Diskussion einzubeziehen. Sie laden daher ausdrücklich alle dazu ein, Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge abzugeben. Insofern bieten sie auch allen Bürgern die Chance, sich frühzeitig einzumischen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in einem Umweltverband mitzuarbeiten. Denn bei Umweltgesetzen laden zunächst die Bundesregierung und später eventuell auch der Umweltausschuss des Bundestages die Umweltverbände zur Anhörung ein.
Sie können dort ihre Sichtweise und Argumente vortragen. Anhörungen sind auch üblich bei Umweltgesetzen, die in den Bundesländern entstehen. Zudem können alle Bürger Kontakt zu ihren Abgeordneten aufnehmen. Sowohl im Europäischen Parlament als auch im Bundestag. Auch Du kannst das. Alleine oder zusammen mit Deiner Klasse. Ihr könnt Euren Abgeordneten Eure Wünsche und Meinungen schreiben. Und Ihr könnt sie fragen, wie sie sich zu bestimmten Themen stellen.
Wie Du "Deine" Abgeordneten findest? Klick hier:
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